Landwirtschaftliche Beratungs- und WeiterbildungsGesellschaft

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen muss ich zur Beantragung des Sachkundenachweises erfüllen?

Sie müssen sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sein oder legen eine Sachkundeprüfung Pflanzenschutz bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) ab. Hier finden Sie Informationen dazu: https://www.isip.de.

Wo kann ich den Sachkundenachweis beantragen?

Der Sachkundenachweis ist ein persönliches Dokument und kann nur von Ihnen persönlich beantragt werden. Die Beantragung ist hier möglich: https://pflanzenschutz-skn.de. In Sachsen-Anhalt betragen die Kosten für die Ausstellung 45 €.

Wie verhalte ich mich, wenn ich vor 2013 sachkundig war, aber noch keinen Sachkundenachweis besitze?

Sollten Sie seitdem noch keine Fort- und Weiterbildungsveranstaltung besucht haben, bzw. die Ihre letzte Teilnahme länger als 3 Jahr zurückliegen, nehmen Sie bitte an einer amtlich anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung teil. Dann können Sie Ihren Sachkundenachweis beantragen.

Wie lang ist der Fortbildungszeitraum, wann muss ich erneut an einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen?

In Sachsen-Anhalt gilt das so genannte Blockmodell, d.h. nach Ablauf von 3 Jahren ist eine erneute Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildung erforderlich. Einfach orientieren können Sie sich am Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung.

Mit welchen Nachteilen muss ich rechnen, wenn ich die Weiterbildungsfrist von 3 Jahren überschritten habe?

Sie dürfen keine Pflanzenschutzmittel anwenden bzw. verkaufen. Ihr Sachkundenachweis behält seine Gültigkeit, ruht allerdings. Sie können ihn durch Teilnahme an einer amtlich anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung wieder aktivieren.

Muss ich die Teilnahmebescheinigung der Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz bei mir tragen?

Ja. Die von uns ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist so gestaltet, dass Sie ein Teilnahmekärtchen in Größe des Sachkundenachweises aus der eigentlichen Teilnahmebescheinigung ausschneiden können.

Bekomme ich nach Besuch einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung einen neuen Sachkundenachweis?

Nein. Ihr einmal ausgestellter Sachkundenachweis bleibt weiterhin gültig. Als Nachweis für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Wann erhalte ich eine Rechnung für eine gebuchte Veranstaltung?

Direkt nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse mit allen wichtigen Informationen zur Ihrer Fortbildungsveranstaltung einschließlich einer Rechnung im pdf-Format. Diese können Sie ausdrucken und begleichen Sie bitte 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.