Landwirtschaftliche Beratungs- und WeiterbildungsGesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Mit dem Ausfüllen und der Unterschrift auf dem ausgedruckten Anmeldeformular ist die verbindliche Anmeldung des/der Seminarteilnehmers/-in erfolgt. Zusätzlich kann die Anmeldung auch verbindlich online erfolgen. Den Link, den Sie per Mail erhalten, ist zu bestätigen.
  2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher/online Bestätigung und Einladung der LBWG, in der Regel 10 Tage vor Seminarbeginn, zustande.
  3. Der/die Anmeldende verpflichtet sich, die Seminarkosten entsprechend der Ankündigung, spätestens nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zu zahlen.
  4. Der/die Anmelder/-in kann ohne Zusatzkosten vom Vertrag bis 1 Woche vor Seminarbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich einzureichen (es gilt das Datum des Eingangs) und wird von der LBWG umgehend schriftlich bestätigt. Es kann ohne Mehrkosten eine Ersatzperson benannt werden.
    In allen weiteren Fällen ist die halbe Seminargebühr fällig. Bei Anmeldung durch Dritte ist die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung notwendig.
  5. Die LBWG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Teilnehmerzahl von 20 Teilnehmern nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist spätestens 7 Tage vor Beginn des Seminars zu erklären.
  6. Die Teilnahmebescheinigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LBWG. Auftraggeber und Seminarteilnehmer/-innen haften für alle Kostengesamtschuldnerisch.
  7. Datenschutz: Die mitgeteilten Angaben werden mit strengster Vertraulichkeit behandelt. Der/die Teilnehmer/-in/ Auftraggeber/-in ist einverstanden, dass seine/ihre Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen elektronisch gespeichert, be- und verarbeitet werden. Ebenfalls erfolgt eine Datenweitergabe an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt entsprechend § 7 Abs. 3 PflSchSachkV.
  8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so berührt diese nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle gemeinsam verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
    Ist der Vertrag lückenhaft, werden die Vertragsparteien gemeinsam diejenige Regelung treffen, die sie getroffen hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten. Nebenabreden zu den oben dargestellten Regelungen sind nicht getroffen.
  9. Gerichtsstand ist Magdeburg. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

Petersberg, Januar 2014